Adolf-Reichwein-Schule / Pohlheim

Schulordnung

"Unter Disziplin soll eine hilfreiche Ordnung verstanden werden,
die gemeinsames und wirksames Lernen ermöglicht."

Gustav Keller

1. Unsere Regeln

Das Zusammenleben in einer Schule funktioniert nur, wenn sich alle an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln sollen helfen, dass wir vernünftig miteinander umgehen und die Schule ihre Aufgaben erfüllen kann.


Regel 1:

Alle Schüler haben das Recht, ungestört lernen zu können.


Regel 2:

Alle Lehrer haben das Recht, ungestört unterrichten zu können.

Vorsätzliche Unterrichtsstörungen werden konsequent sanktioniert.


Regel 3:

Wir gehen respektvoll miteinander um.

• Wir helfen einander.

• Wir schützen die Schwächeren.

• Wir schlichten Streit.

• Wir akzeptieren keine Gewalttätigkeiten, keine Beleidigungen, keine sexistischen Äußerungen.

• Wir dulden keinerlei Äußerungen, Zeichen und Symbole von Fremdenfeindlichkeit.


Regel 4:

Wir achten das Eigentum anderer und der Schule.

• Wir alle sind für den Zustand unseres Arbeitsplatzes verantwortlich.

• Wir gehen sorgfältig mit eigenen und allen uns anvertrauten Gegenständen um. • Wir beschädigen nichts mutwillig.

• Wir achten auf Sauberkeit.

• Räume, Tische, alle übrigen Materialien müssen wir so behandeln, dass auch der nächste sie noch gerne benutzen mag.

• Jeder entfernt Müll, auch wenn es nicht sein eigener ist.

• Für den äußeren Zustand der Unterrichtsräume sind die Lehrkräfte verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass die Räume stets besenrein verlassen werden. Der Zustand der Fachräume ist von den unterrichtenden Lehrkräften nach jeder Unterrichtsstunde schriftlich zu dokumentieren.


Regel 5:

Mit Konflikten gehen wir offensiv und unvoreingenommen um.

Um Konflikte und Auseinandersetzungen möglichst vernünftig, gerecht und fair zu bewältigen, verpflichten sich Eltern, Schüler und Lehrkräfte freundlich und respektvoll miteinander umzugehen, sich gegenseitig zu helfen, sich an die vereinbarten Regeln zu halten und für anstehende Probleme stets gemeinsam eine Lösung zu suchen.


Regel 6:

Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

Hierbei kommt den Lehrkräften eine besondere Vorbildfunktion zu: Nur wer seinen Unterricht pünktlich beginnt, kann von Schülern verlangen, dass sie pünktlich zum Unterricht erscheinen. Verspätungen sind zu begründen.

Schüler, die ohne ausreichende und nachzuweisende Begründung verpätet zum Unterricht erscheinen, können von dieser Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Der versäumte Unterricht ist in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde am Nachmittag nachzuholen.


Regel 7:

Die Lehrkräfte der ARS nehmen ihre Erziehungsverantwortung engagiert und kompetent wahr und pflegen eine zukunftsorientierte Lehr- und Lernkultur.

Sie sind verpflichtet

• sich sorgfältig auf ihren Unterricht vorzubereiten,

• in Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft zu zeigen,

• in Engagement, Auftreten und Umgangsformen den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern ein gutes Vorbild zu sein,

• Schülerinnen und Schüler in ihren Belangen ernst zu nehmen und denen zu helfen, die um Hilfe bitten bzw. erkennbar Hilfe benötigen,

 • für die Einhaltung vereinbarter Regeln zu sorgen,

• ihre Pausenaufsichten pflichtgemäß wahrzunehmen,

• mitzuhelfen, anstehende Konflikte zu lösen,

• die Erziehungsberechtigten über alle wichtigen schulischen Dinge zu informieren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit anzubieten.

(Näheres regelt die geltende Dienstordnung)


Regel 8:

Die Schüler der ARS sind stets um ein gutes Arbeits- und Sozialverhalten bemüht.

• Häusliche Arbeiten sind termingerecht zu erledigen.

• Benötigtes Material ist zum Unterricht mitzubringen.

• Vereinbarte Gesprächsregeln sind einzuhalten.

• Störungen des Unterrichtes sind zu vermeiden.

• In der unterrichtsfreien Zeit sind die ausgewiesenen Ruhezonen zu respektieren.

• Das Eigentum anderer ist zu schützen.

• Informationen der Schule sind noch am gleichen Tag an die Eltern weiterzuleiten.


Regel 9:

Schülerinnen und Schüler haben den Lehrerinnen und Lehrern, den Sekretärinnen, Hausmeistern und den Reinigungskräften respektvoll und höflich zu begegnen und ihre Anordnungen zu befolgen.

 

2. Weitere Einzelvorschriften und Vereinbarungen

• Schülerinnen und Schüler unserer Schule sollen sich auch auf dem Schulweg (und natürlich auch im Schulbus) an die Regeln des Zusammenlebens halten, weil dies bereits ein Teil unseres Schullebens ist und sie in der Öffentlichkeit als Repräsentanten unserer Schule gesehen werden.

• Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

• Das Befahren des Schulgeländes mit Krafträdern ist nur solchen Schülern erlaubt, die zuvor eine schriftliche Erklärung über Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs und zur Einhaltung von festgelegten Verhaltensregeln abgegeben haben. Das hierzu im Sekretariat erhältliche Formblatt ist vom Schüler und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und wird zu den Schulakten genommen.

• Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulgebäude aufhalten. Besuche von Schülerinnen und Schülern durch schulfremde Personen während der Unterrichtszeit und in den Pausen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

• Essen, Trinken und Kaugummikauen im Unterricht sind grundsätzlich untersagt. Der Verzehr von Sonnenblumenkernen u. ä. ist wegen der entstehenden Verunreinigungen durch die Schalen verboten.

• Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Rauchen verboten.

• Der Aufenthalt in den Toiletten ist nur zu den vorgesehenen Zwecken gestattet.

• Waffentaugliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Spraydosen aller Art und jugendgefährdende Medien dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.

• Bereits bei einem Verdacht des Drogenmissbrauchs wird unverzüglich die Polizei verständigt.

• Handys müssen im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein.

• MP3-Player u. ä. dürfen im Unterricht nicht eingeschaltet sein.

• Das Befahren des Schulgeländes mit Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

• Nach Unterrichtsende haben die Schüler unverzüglich den Heimweg anzutreten. Ohne nachfolgende Unterrichtsverpflichtung ist der Aufenthalt im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

3. Pflichten der Eltern

Eltern sorgen für eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht.

Sie sorgen dafür, dass die Kinder über die erforderlichen Materialien verfügen und unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Eltern schaffen die Voraussetzungen dafür, dass ihre Kinder die häuslichen Arbeiten selbständig erledigen können.

Eltern halten regelmäßig Kontakt mit den Lehrkräften und informieren über alle Dinge, die den Lernerfolg und die seelische wie körperliche Gesundheit ihrer Kinder betreffen und somit schulrelevant sind. Eltern sind eingeladen, aktiv am Schulleben teilzunehmen.

Eltern sind verpflichtet, die Krankheit ihres Kindes am ersten Fehltag mündlich oder schriftlich der Schule mitzuteilen, am Tag der Rückkehr in die Schule wird eine schriftliche Krankmeldung, ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt.

 

4. Einhaltung der Schulordnung

Eine Schulordnung ist nur dann sinnvoll, wenn alle bereit sind, die vereinbarten Regeln einzuhalten. Auf Verstöße werden keine allgemein gültigen Reaktionen formuliert. Es gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung.

 

5. Kennenlernen der Schulordnung

Schüler, Schülerrat, Lehrerkonferenz, Elternbeirat und Schulkonferenz beschäftigen sich regelmäßig mit der Schulordnung.

Die Schulordnung ist für jede Klasse innerhalb der ersten vier Wochen eines jeden Schuljahres Unterrichtsgegenstand mit dem Ziel, dass alle Schüler die darin aufgestellten Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen und verstanden haben.