Adolf-Reichwein-Schule / Pohlheim

Arbeitslehre

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„Es ist die Aufgabe von Arbeitslehre, die Schülerinnen und Schüler durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse auf die gegenwärtige
und zukünftige Arbeits- und Wirtschaftswelt vorzubereiten.“

 Hessisches Kultusministerium

 

 

 

Um die Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 im Unterricht möglichst optimal auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten und sie für die auftretenden Schwierigkeiten zu sensibilisieren, setzt der Arbeitslehreunterricht an der ARS folgende Schwerpunkte:

  • Lebensplanung
  • Berufsorientierung
  • Ökonomisches Handeln.

Die Schüler erwerben Sach-, Methoden- und Sozialkompetenz, die es ihnen ermöglicht  sich Strukturen der Arbeitswelt zu erschließen und  sich Informationen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge zu erarbeiten.  Sie werden befähigt ihre Talente,  Stärken und Schwächen kritisch zu hinterfragen und sich damit auseinander zu setzen.

Unterstützt wird die Berufsorientierung durch Praxiserfahrung der Schüler, die sie im Rahmen zweier Betriebspraktika sammeln. Die Praktika werden am Ende der achten und im zweiten Halbjahr der neunten Klasse durchgeführt und sind in eine intensive Vor- und Nachbereitungsphase eingebettet. Ergänzt wird der Arbeitslehreunterricht durch unterstützende Wahlpflicht-Kurse  in den Klassen 7 bis 10.

Ein neues Element der Berufsorientierung an der Adolf-Reichwein-Schule ist der Praxistag:

Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss  der zehnten Klasse beabsichtigen eine schulische oder betriebliche Ausbildung zu beginnen, wird in beiden Halbjahren des zehnten Schuljahres die Möglichkeit gegeben, je ein viermonatiges Betriebspraktikum zu absolvieren. An einem Wochentag, zurzeit donnerstags, besuchen die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit einen Betrieb ihrer Wahl  für einen achtstündigen Arbeitstag.

Die Auswahl des Berufs, der während des Praktikums erprobt werden soll, muss sich an dem zu erwartenden Abschluss und an einem realistischen Berufswunsch orientieren.

Kurz vor Abschluss der Schulausbildung werden die Berufswünsche, die sich im Verlauf der Klassen 8 bis 10 immer weiter konkretisiert haben, einem „Praxistest“ unterzogen.

In einigen Fällen ist dabei  in der Vergangenheit ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen.